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Pädagogik, Recht, Persönlichkeit

Veranstaltung am 09.12.2017 in der BBS-Wechloy
        
„Gewalt in der Erziehung“ ist seit dem Jahr 2000 gesetzlich verboten. Praxisgerechte Unterstützung im Umgang mit dem „Gewalt“verbot erhalten freilich weder Eltern noch Pädagogen in Schulen, Kitas, Heimen und anderen Einrichtungen außerfamiliärer Erziehung. Welche fachlichen und rechtlichen Grenzen sind zu beachten? Was bedeutet „Gewalt“ überhaupt?
Gleichzeitig steigt die Bereitschaft von Kindern und Jugendlichen zu körperlicher und psychischer Gewalt, sehen sich Eltern und Pädagogen im erzieherischen Alltag mit elementaren Fragen allein gelassen. Wie verhalte ich mich „Halbstarken“ gegenüber? Darf ich einen Jugendlichen noch anfassen? Darf ich ein Kind mit Körpereinsatz aus einer Rauferei herausnehmen?
Auf unserer Fortbildung geht es am Vormittag bei Martin Stoppel um Lösungen, die Ihre Handlungssicherheit stärken sollen. Am Nachmittag wird Carsten Metz (Kompetenztrainer im Umgang mit aggressiven Jugendlichen/ www.carsten-metz.de/) im Fokus der Prävention Unterstützung anbieten. Zugleich wird die Gestaltung der Krisenintervention thematisiert.  
Letzte Bearbeitung: 26.09.2017
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